Prüfungstermine: Bei Vorlesungen müssen pro Semester mindestens drei Prüfungstermine angeboten werden: zu Beginn, in der Mitte und am Ende des Semesters. Diese Termine müssen vor Semesterbeginn bekanntgegeben werden. Die Beurteilungsmodalitäten einer LVA müssen ebenfalls zu Beginn des Semesters feststehen und dürfen nicht nachträglich geändert werden.
Prüfungsantritte: Du hast pro Fach eine bestimmte Anzahl an Antritten. Während der STEOP-Phase sind es vier Antritte, danach fünf. Der vierte und fünfte Antritt müssen bei Vorlesungsprüfungen kommissionell abgehalten werden. Wenn du einen letzten möglichen Antritt in einem Pflichtfach negativ abschließt, wirst du für dieses Studium (und alle, bei denen diese LVA ebenfalls Pflicht ist) gesperrt.
Prüfungswiederholung: Du kannst eine negative Prüfung bis zu viermal wiederholen. Eine positive Prüfung darfst du innerhalb von sechs Monaten oder vor Ende des Studienabschnitts einmal wiederholen. Dabei zählt die Note des letzten Antritts, auch wenn diese schlechter sein sollte. Seit dem Wintersemester 2022/23 gibt es bei der letzten Prüfung des Studiums einen zusätzlichen sechsten Antritt.
Abmeldung von Prüfungen: Es steht dir zu, dich bis spätestens zwei Arbeitstage vor der Prüfung schriftlich oder elektronisch via TISS abzumelden. Wenn eine Abmeldung in TISS nicht mehr möglich ist, kannst du dich trotzdem per Mail abmelden.
Zeugnisvergabe: wenn du nicht zu einer Prüfung erscheinst, bekommst du auch kein Zeugnis. Wenn du während Prüfung den Raum verlässt, dann wirst du negativ beurteilt
Beurteilung und Zeugnis: Das Zeugnis muss spätestens vier Wochen nach der Prüfung ausgestellt werden. Solltest du es früher benötigen, kannst du die LVA-Leitung per E-Mail darum bitten.
Prüfungseinsicht: Prüferinnen und Prüfer sind dazu verpflichtet dir Einsicht in deine beurteilten Prüfungen zu gewähren (bis 6 Monate nach der Beurteilung). Du darfst dir die korrigierten Unterlagen auch vervielfältigen, ausgenommen sind nur Multiple-Choice Fragen und die dazugehörigen Antworten. Diese Einsicht muss nicht an einem festgelegten Termin passieren. Wenn ein Termin festgelegt wird, du aber keine Zeit hast, müssen dir weitere Möglichkeiten geboten werden, Einsicht zu nehmen.
Wartelistenregelung: Wenn du für einen Prüfungstermin auf der Warteliste stehst, musst du trotzdem zum Termin erscheinend. Sollten bei der Prüfung freie Plätze vorhanden sein, kannst du sie sofort ablegen. Andernfalls muss dir ein Alternativtermin ehestmöglich, jedoch vorzugsweise innerhalb von 2 Wochen, angeboten werden.
Anerkennung von Prüfungen: Du kannst bereits anderweitig erbrachte Leistungen (z.B. Zeugnisse von anderen Unis) für den Abschluss deines aktuellen Studiums verwenden. Nähere Informationen findest du unter der Seite Anerkennung von Prüfungen | TU Wien
Beurlaubung: Unter gewissen Umständen gibt es die Möglichkeit, dein Studium an der TU Wien für kurze Zeit zu unterbrechen, ohne dass deine Zulassung zum Studium an der TU Wien erlischt. Währender der Beurlaubung können keine Studienleistungen erbracht werden. Nähere Informationen findest du auf der Seite der TU Wien.
Hinweis
Solltest du Probleme haben oder sollte sich ein_e Professor_in nicht an diese Vorgaben halten, zögere nicht, dich bei uns unter beratung@winf.at oder beim BiPol der HTU (bipol@htu.at) zu melden.