Übergangsbestimmungen

Mit dem neuen Studienplan kommt die automatische Umstellung auf diesen.
Zur StEOP: Wer diese bereits absolviert hat, hat sie auch weiterhin absolviert. Genauere Infos zur neuen StEOP findet ihr in einem anderen Beitrag.  Zu beachten: Solltet ihr bereits im Studium sein und die StEOP noch nicht haben, müsst ihr keinesfalls die Orientierungs – LVA machen, dieser Pflichtteil ist durch das Zeugnis für das StEG abgedeckt.

Die folgende Tabelle zeigt nun die Übergange von den alten zu den neuen Lehrveranstaltungen. Beim einreichen eurer Abschlusses kommen diese dann zur Anwendung.

Wie wirkt sich das nun aus?

  1. Beispiel: Hat man z.B. Systemplanung und Simulation noch nicht gemacht, könnte man einfach gleich Rechnungswesen und die Orientierungs-LVA machen. Hat man diese LVA schon, dann einfach beim Einreichen umrechnen lassen.
  2. Beispiel: Hat man Algorithmen und Datenstrukturen 1 bereits absolviert, aber Objektorientierte Programmierung noch nicht, sollte man dann trotzdem noch Objektorientierte Programmierung machen um sich die neue Algorithmen und Datenstrukturen – LVA anrechnen lassen zu können.

Die kompletten Übergangsbestimmungen sind auf der Fakultätshomepage veröffentlicht.